AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01. Januar 2023)
der: Brauerei Hufeisen Josef Wiegärtner e.K. Hauptstraße 36-38 91278 Pottenstein
Zustandekommen des Vertrags
Mit Ihrer Bestellung geben Sie das Angebot ab, einen Vertrag mit uns zu schließen. Die Angebotsannahme erfolgt grundsätzlich durch unsere Annahmeerklärung per Email und spätestens mit Beginn der Lieferung.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Preise
Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Es können zusätzlich Versandkosten anfallen. Diese werden gesondert ausgewiesen.
Lohnbrauen mit Abfüllung
Haftung
Wir übernehmen grundsätzlich die Haftung für Biere, welche in unserer Brauerei, mit brauereieigener Hefe gebraut und abgefüllt wurde.
Von der Haftung ausgeschlossen sind:
- Biere, die mit brauereifremden Hefen (flüssig, trocken) gebraut wurden
- bierähnliche Getränke (z.B. durch Zugabe von Rohfrucht, Früchte, Püree o.ä.)
- kaltghopfte Biere mit negativen Geschmacksveränderungen bei der Gärung - Lagerung (Einbringung von Fremdorganismen o.ä.)
- kaltgehopfte Biere, sowie Standartbiere die bei der Abfüllung Gushing aufweisen (Co2 Reduzierung vor dem Abfüllen)
- beigestellte Rohstoffe (Hopfen, Malze, Hefen)
- beigestellte Mehrweggebinde (Fässer)
Abfüllung/Etikettierung
Wir übernehmen keinerlei Haftung für beigestelltes Material
(Kronkorken, fehlerhafte Etiketten, Fässer, Kartons), sowie Etikettentexte und Pflichtangaben
Fremdbier zur Abfüllung
Fremdbiere (Tankbier/Fassbier) zur Abfüllung werden vor Prozessbeginn sensorisch mit dem Auftraggeber analysiert .
Wir übernehmen keinerlei Haftung für schadhafte Biere.
Freigabe Chargen
Auf Wunsch kann jede Charge durch den Auftraggeber freigegeben werden. Dies ist allerdings bei Auftragsvergabe explizit schriftlich festzuhalten.
Art der Freigabe
- Probenahme vor Ort (Tank, Fass)
- Zusendung per DHL (Trinkmuster)
Die Freigabe muss schriftlich erfolgen.
Sollte dies nicht der Fall sein, übernehmen wir keinerlei Haftung für abgefülltes Bier/Getränke, welche nach Auffassung des Auftraggebers schadhaft sein könnten.